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Steuerstrafrecht, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung


Das deutsche Steuerrecht ist eines der kompliziertesten weltweit. Das führt dazu, dass die legale Steuergestaltung und illegale Steuerhinterziehung häufig dicht beieinander liegen. Dies betrifft Privatpersonen ebenso wie Unternehmen. Bei Privatpersonen geht es häufig um die Behandlung von ausländischen Bankkonten oder sonstigen nicht versteuerten Einkünften, z.B. aus selbständiger Tätigkeit. Auch bei Unternehmen können insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen Gesetzesverstöße aufgedeckt werden. Dies betrifft häufig den Bereich der Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Grundsätzlich gilt es entsprechende Konflikte zu vermeiden. Ist ein solcher Konflikt jedoch erst einmal aufgekommen, so ist es wichtig die Situation zu analysieren und systematisch die weiteren Schritte zu planen.

Hinsichtlich der Beratung von Fällen der Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten ist KONLUS seit 20 Jahren erfolgreich tätig. Wir unterstützen unsere Mandanten - Privatpersonen sowie Unternehmen - in dieser schwierigen Lage diskret und zielorientiert. Häufig können Konflikte mit den Finanzämtern gelöst werden, bevor es zu der Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens kommt. Mandanten, die Fehler in der Besteuerung ihrer Einkünfte festgestellt haben, begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter auf dem Weg zur Straffreiheit durch eine Selbstanzeige.

Zur Vermeidung von Steuerstrafverfahren bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Präventivberatung an. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und spüren Risiken auf. Im nächsten Schritt sind diese Risiken zu betrachten und Lösungen zu erarbeiten sowie ein Plan zu erstellen, um zukünftige Risiken zu vermeiden. Des Weiteren bieten wir Ihnen eine diskrete und umfassende Beratung bei Steuerhinterziehung an und erarbeiten zusammen mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten. In diesen Fällen kommt es häufig zur Selbstanzeige. Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Selbstanzeige und die Erstellung der notwendigen Nacherklärungen wird von unseren erfahrenen Mitarbeitern schnell und diskret durchgeführt.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Die umfassende Beratung und Durchführung einer strafbefreienden Selbstanzeige und die Erstellung der Nacherklärungen.
  • Im Rahmen von Selbstanzeigen befassen wir uns insbesondere mit der Nacherklärung von Kapitaleinkünften. Dabei handelt es sich insbesondere um
    • intransparente Fonds,
    • schwarze Fonds,
    • Zertifikate für Wertpapiere, Edelmetalle,
    • Fonds mit Zwischengewinnen,
    • ummantelte Wertpapiere (Versicherungsmantel),
    • Tafelgeschäfte,
    • sonstige ausländische Kapitaleinkünfte.
  • „Erste Hilfe“ im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung.
  • Die Abstimmung von steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren.
  • Die Betreuung von Betriebsprüfungen und Durchführung von Einspruchsverfahren mit steuerstrafrechtlichen Berührungspunkten.
  • Die Erstellung von Gutachten zu steuerlichen Fragestellungen im Hinblick auf ihre steuerstrafrechtliche Relevanz.

Hinweise zur Selbstanzeige

Mit der Selbstanzeige nach § 371 AO besteht bei einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung eine Besonderheit im Steuerstrafrecht, welche es ermöglicht, unter gewissen Voraussetzungen die Strafbarkeit einer Steuerhinterziehung im Nachhinein zu beseitigen.

Mit einer Selbstanzeige sowie der fristgerechten Nachzahlung der geschuldeten Steuern kann der Steuersäumige einer Strafe entgehen. Jedoch sind definierte Regeln bei der Abgabe der Selbstanzeige zu beachten, um die beabsichtigte Straffreiheit zu bewirken. Eine schlecht vorbereitete Selbstanzeige könnte sonst mehr Probleme schaffen, als sie lösen kann. Eine unvollständige Selbstanzeige führt, wie beispielsweise im Fall Hoeneß, zur Unwirksamkeit.

Im Falle von verschwiegenen ausländischen Kapitalerträgen, benötigen wir von Ihnen zunächst keine Bankunterlagen. Nach einer ersten Besprechung treten wir gerne diskret mit Ihrer (ausländischen) Bank in Kontakt. Wir können den risikolosen Empfang der Unterlangen sicherstellen. 

Ablauf einer Selbstanzeige

  • Persönliches Gespräch: Gemeinsam wird ein Überblick über die Situation erarbeitet und die Chancen und Risiken einer Selbstanzeige besprochen
  • Prüfung auf Ausschlußgründe, die eine (wirksame) Selbstanzeige verhindern könnten
  • Erste Schätzung der zu erwartenden Steuernachzahlung, damit die Liquidität sichergestellt werden kann
  • Weiteres Gespräch, um Höhe und Zeitpunkt der voraussichtlichen Steuerschuld zu besprechen
  • Detaillierte Ermittlung der Steuerschuld, inkl. Berücksichtigung, ob Verjährungen vorliegen
  • Entwurf der Selbstanzeige durch KONLUS
  • Einreichung der Selbstanzeige bei der Finanzverwaltung
  • Zahlung der Steuer, nur bei vollständig gezahlter Steuer kann eine Strafbefreiung eintreten
  • Prüfung der Steuerbescheide und Begleitung im weiteren Ablauf

 

Detaillierte Informationen zum Ablauf finden Sie in unserem Informationsportal sowie insbesondere unter Der Ablauf einer Selbstanzeige.

KONLUS Kontaktservice






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