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Prospektprüfungen /
Prospektbeurteilungen
Ansprechpartner bei KONLUS:
Bei
Prospektprüfungen sehen wir uns nicht nur als Prüfer, der bestätigt, dass die
aus der Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers die
für eine Anlageentscheidung erheblichen und wesentlichen Angaben mit
hinreichender Sicherheit im Prospekt vollständig und richtig dargestellt sind,
sondern zeigen unseren Mandanten Verbesserungspotentiale bei Inhalt und
Gestaltung des Prospektes auf. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Mandanten
zusammen und berücksichtigen die individuellen Anforderungen unserer Mandanten
im Rahmen der Betreuung.
Bei
der Durchführung der Prüfung greifen wir auf einen Stamm von erfahrenen
Mitarbeitern zurück, die auch mit der Betreuung von geschlossenen
(vermögensverwaltenden) Fonds vertraut sind
Die
Prüfung erfolgt auf Grundlage des IDW Standards: Grundsätze ordnungsmäßiger
Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen
(IDW S 4).
Ziel
der Beurteilung ist mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob die für eine
Anlagenentscheidung erheblichen Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig
und richtig enthalten sind und ob diese Angaben gedanklich geordnet, eindeutig
und verständlich gemacht werden. Dabei werden im Rahmen der Beurteilung des
Prospektes Feststellungen zur Vollständigkeit und Klarheit der Prospektangaben
unter Berücksichtigung der Plausibilität der im Verkaufsprospekt enthaltenen
Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den damit verbundenen Risiken
getroffen, die überwiegend anhand der Auswertung von Stichprobe erfolgen.
Die
Beurteilung erfolgt aus Sicht eines durchschnittlich verständigen und
durchschnittlich vorsichtigen Anlegers, der über ein Grundverständnis für
wirtschaftliche Gegebenheiten der angebotenen Vermögensanlage verfügt.
Für
den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der
Vermögensanlage wird im Rahmen der Prüfungstätigkeit keine Gewähr übernommen,
da diese von unsicheren künftigen Entwicklungen abhängig ist. Auch die
Auswirkungen der Vermögensanlage auf die Situation des einzelnen Anlegers sind
nicht Gegenstand der Prospektbeurteilung. Sie entbindet somit nicht von einer
eigenen Beurteilung der Chancen und Risiken der Vermögensanlage vor dem
Hintergrund der individuellen Gegebenheiten und einer entsprechenden,
unabhängigen Anlageberatung.
Das
Schwergewicht unserer Prüfungshandlungen werden wir auf die Vollständigkeit,
Klarheit und Richtigkeit der im Prospekt dargestellten Prognoserechnungen, der
Ausführungen zu den steuerlichen Hinweisen und der Ableitung und Darstellung
des Chancen-Risiko-Profils legen.
Über
das Ergebnis der Prüfung berichten wir im berufsüblichen Umfang in Form eines
Prospektgutachtens.
Dieses
ist ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung im Einzelfall nicht an
Dritte weiterzugeben oder in Auszügen zu verwenden. Vorbehaltlich einer
Zustimmung im Einzelfall erhalten Anlageinteressenten, Anlagevermittler und
sonstige Dritte das Prospektgutachten ausschließlich auf dem Wege einer gesondert
abzuschließenden Auskunftsvereinbarung zwischen dem einzelnen Interessenten und
dem Ersteller des Gutachtens.
Im
Rahmen der maßgebenden berufsrechtlichen Bestimmungen sind die
Prüfungshandlungen nicht darauf gerichtet, dass Unterschlagungen oder sonstige
strafrechtlich relevanten Tatbestände aufgedeckt werden.
Die
Prospektbeurteilung bezieht sich grundsätzlich nicht auf die Beurteilung der
Angemessenheit einzelner Entgelte. Eine abschließende Beurteilung des
rechtlichen Bestandes und der Mängelfreiheit von Verträgen ist ebenfalls nicht
Gegenstand des Prospektgutachtens.
Weitere
Informationen würden wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gesprächstermin zur
Verfügung stellen.
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